Allgemeine Mietbedingungen
Die Allgemeinen Miet Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.
Mindestalter 21 Jahre, seit mindestens einem Jahr im besitz des Führerausweises Kat. B oder B/E. eine Kopie des gültigen Führerausweises ist bei Mietbegin zu hinterlegen.
Es ist sicherzustellen dass, das verwendetet Fahrzeug die nötige Anhängelast aufweist und das die Gewichte eingehalten werden.
Autobahn-Vignette, Anschlusskabel, Unterleghölzer, Stützenkurbel usw. sind beim Wohnwagen dabei.
Koch- und Essgeschirr entsprechend der Schlafplätze, Möglichkeit Wasser aufzufüllen und ein Wasserkanister, ein Tisch und Stühle für draußen sowie ein Vorzeltteppich sind beim Wohnwagen mit dabei.
Die Wohnwagen sind Vollkasko mit 1000.—CHF Selbstbeteiligung versichert.
Die mitgeführten Persönlichen Effekten, müssen durch den Mieter selbst versichert werden. Ebenso ist der Mieter für eine Annullationskostenversicherung selbst verantwortlich.
Schäden die durch Grobfahrlässigkeit verursacht werden sind nicht versichert und durch den Mieter zu tragen.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, verrechnen wir folgende Storniereungsgebüren. Bis 2 Monate vor Übernahme 20% des Mietpreises, bis einen Monat vor Übernahme 50% vom Mietpreis, bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Übernahme 100% vom Mietpreis. Wir empfehlen Ihnen eine private Annullationskostenversicherung abzuschließen.
Sobald wir von Ihnen den unterzeichneten Mietvertrag zurückerhalten haben, ist das Fahrzeug für Sie reserviert und der halbe Mietpreis ist innerhalb 10 Tagen als Anzahlung fällig. Die zweite hälfte des Mietpreises muss spätestens 10 Tage vor Übernahme auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Zusätzlich ist bei der Fahrzeugübernahme ein Depot von 1000.—CHF in Bar oder per Twint zu hinterlegen. Dieses wird Ihnen bei Mängelfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet. Bei allfälligen Schäden wird das Depot bis zur Reparatur einbehalten und mit detaillierter Rechnung verrechnet.
Bei jedem Unfall muss die Polizei beigezogen werden und es muss ein Polizeirapport erstellt werden.Gegnerische Ansprüche dürfen aufkeinen Fall- weder schriftlich noch mündlich- anerkannt werden. Ansonsten besteht keine Deckung durch die Versicherung und sämtliche Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Das Fahrzeug wird bei Mietbegin in Technisch einwandfreiem Zustand inklusive Protokoll dem Mieter übergeben. Werden Mängel oder Schäden nachträglich festgestellt, melden Sie diese unverzüglich. Wärend der ganzen Mietdauer ist der Mieter für die Fahrsicherheit zuständig. Sämtliche Schäden, auch Folgeschäden, die durch nicht Einhaltung der Fahrsicherheitskontrollen entstehen, werden dem Mieter vollumfänglich verrechnet. Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 50.—CHF gehen zu Lasten des Mieters. Ab einem Betrag der die 50.—CHF übersteigt braucht es das Einverständnis des Vermieters, das die Reparatur vor Ort ausgeführt werden darf und muss mit einer detaillierten Quittung belegt werden. Wird das Einverständnis nicht eingeholt oder ist keine Quittung vorhanden, trägt der Mieter die Kosten.
Die Übernahme findet am jeweils vereinbarten Treffpunkt statt. Reservieren Sie sich für die Übergabe des Mietfahrzeuges ca 1 Stunde, es wird Ihnen alles genau erklärt.
Der Wohnwagen muss innen (Inklusive Zubehör und Geschirr) in gleich sauberen Zustand zurückgegeben werden wie es übernommen wurde. Ist dies nicht der Fall, wird eine Gebühr von 250.—CHF verrechnet.
Die auf dem Mietvertrag angegeben Zeiten müssen strikt eingehalten werden.
Der Schmutzwassertank und das WC müssen entleert und gereinigt sein. Ansonsten wird eine zusätzliche Gebühr von 200.—CHF fällig.
Werden nachträglich Schäden oder Mängel durch den Vermieter festgestellt, kann der Mieter dafür belangt werden.
Informieren Sie sich vor der Reise über die Gesetzlichen Vorschriften, in den Ländern die Sie befahren gelten. Für Autobahn-, Brücken- und Strassengebüren sowie allfällige Bussen, die bei uns bearbeitet werden müssen wird eine Gebühr von 50.—Fällig.
Es ist strikt untersagt, in unseren Fahrzeugen zu rauchen und Drogen zu konsumieren.
Bei nicht Einhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen und des Mietvertrages kann vom Vermieter das Mietverhältniss binnen zwei Tagen augelöst und der Wohnwagen abgeholt werden.